Investorenhinweise

Rechtliches

Investorenhinweise

ÖRS Invest ist es wichtig, dass für die Anleger:innen die Chancen wie Risiken von Crowdinvesting und der Nachrangdarlehen transparent und verständlich dargestellt werden. Für Fragen zu Begriffen oder Prozessen haben wir Ihnen ein FAQ eingerichtet. Ist Ihnen dennoch etwas nicht klar oder eindeutig genug, kontaktieren Sie uns bitte – Ihr Hinweis könnte auch anderen helfen! Unsere Kontaktdaten finden Sie hier.

Was steckt eigentlich hinter Crowdinvesting?

Beim Crowdinvesting auf der ÖRS Invest Plattform können Projekte und Unternehmen durch Nachrangdarlehen finanziert werden. Dabei wird ein Nachrangdarlehensvertrag direkt zwischen den Projektträgern oder Unternehmen in der Rechtsform einer juristischen Person (z. B. GmbH, AG oder GmbH & Co. KG) und den Anleger:innen abgeschlossen. Die ÖRS Invest tritt ausschließlich als Vermittler zwischen Anleger:innen und Projektträgern/Unternehmen auf und verfügt zu keinem Zeitpunkt über das eingezahlte Geld der Anleger:innen, da dieses auf ein insolvenzgesichertes Treuhandkonto überwiesen wird.

 

Hinweis gemäß § 12 Abs. 2 und 3 Vermögensanlagengesetz:

Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.
Der in Aussicht gestellte Ertrag ist nicht gewährleistet und kann niedriger ausfallen.